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Verkaufs- und Nutzungsbedingungen für Geräte von Frozen Brothers Limited

Dies sind die Geschäftsbedingungen, unter denen wir Ihnen Waren und Dienstleistungen bereitstellen und Ihre Nutzung der Ausrüstung regeln (die Bedingungen). Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch. Indem Sie Ihre Bestellung aufgeben oder einen Mietvertrag für die Ausrüstung abschließen, stimmen Sie diesen Bedingungen zu.

1.   Definitionen und Interpretation:

1.1. „Eigentümer“ bezeichnet das Unternehmen, das als Eigentümer der Ausrüstung bezeichnet wird, seine Rechtsnachfolger oder Abtretungsempfänger und/oder seine Auftragnehmer, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Abtretungsempfänger oder Lieferanten; zu jedem Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Mieter für die Ausrüstung.

1.2. „Der Mieter“ bezeichnet die Person, den Eigentümer oder das Unternehmen, das in einem Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Mieter für die Ausrüstung als Mieter der Ausrüstung bezeichnet wird.

1.3. „Kostenlose Leihgabe“ bezeichnet einen Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Mieter für die Ausrüstung, bei dem keine Mietgebühren an den Eigentümer zu zahlen sind.

1.4. „Der Lieferant“ bezeichnet Frozen Brothers Limited, seine Rechtsnachfolger oder Abtretungsempfänger, jedes andere Unternehmen der Frozen Brothers Limited-Unternehmensgruppe und/oder seine Unterhändler, Auftragnehmer, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Beauftragten oder Lieferanten.

1.5. „Der Einzelhändler“ bezeichnet die als Einzelhändler identifizierte Person, Eigentümer oder Firma, die mit dem Lieferanten einen Vertrag über die Produkte, Ausrüstung und Dienstleistungen abschließt.

1.6. „Der Mieter“ und/oder „der Ladenbesitzer“ werden hier gemeinsam als „der Kunde“ bezeichnet.

1.7. „Wir“, „uns“ oder „unser“ bedeutet „der Lieferant“.

1.8. „Sie“ oder „Ihr“ bezeichnet den Kunden.

1.9. „Das Warenzeichen“ bezeichnet alle Marken, Namen oder Marken, die dem Lieferanten gehören, lizenziert, verwendet oder geliefert werden, deren Einzelheiten wir Ihnen auf Anfrage zusenden.

1.10. „Die Ausrüstung“ bezeichnet jeden Gefrierschrank für die Lieferung des Produkts (einschließlich der Lieferungsausrüstung und aller Videobildschirme oder -displays und aller Zusatzausrüstungen oder Add-Ons oder Zubehörteile), der ausschließlich zum Zweck der Lieferung der Produkte verwendet wird und der bleibt jederzeit Eigentum des Eigentümers.

1.11. „Gefrierschrank“: ein betriebsbereiter Gefrierschrank, der verzehrfertige Produkte liefern kann.

1.12. „Der Standort“ bezeichnet die Adresse, die als Installations- und Serviceadresse der Ausrüstung identifiziert wurde.

1.13. „Die Dienstleistungen“ bezeichnet die vom Lieferanten erbrachten Dienstleistungen zum Installieren, Entfernen oder Ersetzen, Reparieren oder Instandhalten der Ausrüstung in funktionsfähigem Zustand.

1.14. „Die Produkte“ bezeichnet die vom Lieferanten hergestellten oder gelieferten Getränke (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vormischungen und Aromen zur Verwendung in der Ausrüstung), deren Einzelheiten wir Ihnen auf Anfrage zusenden.

1.15. „Die Becher“ bezeichnet die vom Lieferanten an den Kunden gelieferten Behälter und/oder Deckel für diese Behälter, in denen das Produkt an Dritte verkauft wird

1.16. „Die Produkte, Ausrüstung und Dienstleistungen“ bezeichnet die Produkte und/oder die Cups und/oder die Ausrüstung und/oder die Dienstleistungen, die vom Lieferanten bereitgestellt werden.

1.17. „Das trinkfertige Produkt“ oder „RDP“ bezeichnet das Produkt, das mit Trinkwasser verdünnt und gemäß den Anweisungen des Lieferanten von Zeit zu Zeit ausgegeben wird.

1.18. „Produkteinheiten“ bezeichnet die Menge an Produkten, die zur Herstellung von 300 ml RDP erforderlich ist.

1.19. Ein „Geschäftstag“ bezeichnet jeden Tag außer einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag in der örtlichen Gerichtsbarkeit, an dem Banken für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.

1.20. „Geschäftszeiten“ bedeutet 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr Ortszeit an einem Geschäftstag in der örtlichen Gerichtsbarkeit.

1.21. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, umfassen Wörter im Singular den Plural und im Plural den Singular.

1.22. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, schließt ein Verweis auf ein Geschlecht einen Verweis auf die anderen Geschlechter ein.

1.23. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis darauf in der jeweils geänderten, erweiterten oder neu erlassenen Fassung.

1.24. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung schließt jedes untergeordnete Gesetz ein, das von Zeit zu Zeit erlassen wird.

1.25. Ein Verweis auf schriftliche oder schriftliche enthält E-Mail.

1.26. Jede Verpflichtung einer Partei, etwas nicht zu tun, schließt eine Verpflichtung ein, es nicht geschehen zu lassen.

1.27. Diese Vereinbarung gilt für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, einschließlich aller Bedingungen, die der Kunde für Bestellungen, Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder andere Dokumente geltend macht.

1.28. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe und/oder Lieferungen der Produkte, Ausrüstungen und Dienstleistungen durch den Lieferanten. Jegliche Änderung dieser Geschäftsbedingungen und Zusicherungen in Bezug auf die Produkte, Ausrüstungen und Dienstleistungen haben keine Wirkung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem Direktor des Lieferanten unterzeichnet. Nichts in dieser Bedingung soll die Haftung des Lieferanten für betrügerische Falschdarstellung ausschließen oder einschränken.

2. Der Lieferant stimmt zu:

2.1. Die Ausrüstung sicher und schnell und an einem mit dem Kunden vereinbarten Ort und an einer Position zu installieren; und angemessene und ausreichende Schulungen in Bezug auf die Ausrüstung bereitzustellen, deren Einzelheiten wir Ihnen zusenden, wenn Sie uns darum bitten; und

2.2. bei Benachrichtigung des Kunden über einen Ausfall oder eine Fehlfunktion der Ausrüstung angemessene Schritte zu unternehmen, um die für die Reparatur oder den Austausch der Ausrüstung erforderlichen Dienstleistungen zu erbringen und die Ausrüstung betriebsbereit zu halten; und

2.3. um dem Kunden die Produkte und Tassen zur Verwendung mit der Ausrüstung zum aktuellen Listenpreis (und ggf. Rabattsätzen) zu liefern, wie er von Zeit zu Zeit veröffentlicht wird.

3. Der Kunde verpflichtet sich und stimmt zu:

3.1. Dass die Ausrüstung jederzeit Eigentum des Eigentümers bleibt und dass der Kunde sie gut behandelt, solange sie sich in seinem Besitz, seiner Obhut oder seiner Kontrolle befindet.

3.2. Bereitstellung von Bodenfläche, Trinkwasser, Strom und Zugang für den normalen Betrieb der Ausrüstung.

3.3. Alle geltenden Planungs- und Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

3.4. Die Ausrüstung jederzeit betriebsbereit zu halten und die Ausrüstung nicht ohne Zustimmung des Lieferanten auszuschalten oder zu trennen, außer im Falle von Notfällen vor Ort.

3.5. Benachrichtigen Sie den Lieferanten innerhalb eines (1) Geschäftstages, nachdem die Ausrüstung in irgendeiner Weise beschädigt wurde oder Gegenstand eines Anspruchs geworden ist.

3.6. Den Lieferanten innerhalb eines (1) Geschäftstages über einen Ausfall oder eine Fehlfunktion der Ausrüstung zu informieren, indem Systeme verwendet werden, die der Lieferant dem Kunden von Zeit zu Zeit angibt; und dem Lieferanten den Zugang zur Ausrüstung zu gestatten, um angemessene Inspektionen und Reparaturen durchzuführen und die Entfernung oder den Austausch der Ausrüstung während der normalen Geschäftszeiten zu gestatten.

3.7. Der Lieferant wird einen gemeldeten Fehler auf Anweisung des Kunden als schwerwiegenden Fehler oder geringfügigen Fehler registrieren.

3.8. Ein schwerwiegender Fehler wird festgestellt, wenn die Site RDP nicht ausgeben kann.

3.9. Ein geringfügiger Fehler wird als geringfügige oder kosmetische Reparatur angesehen, wenn die Site noch bis zur Reparatur RDP ausgeben kann.

3.10. Die Produkte und Tassen zum Zeitpunkt der Bestellung zu bezahlen, sofern nicht anders mit dem Lieferanten vereinbart.

3.11. Erstellung und Ausstellung des RDP in strikter Übereinstimmung mit den mit der Ausrüstung gelieferten Verfahren, deren Einzelheiten wir Ihnen zusenden, wenn Sie uns darum bitten.

3.12. Alle RDP nur in den vom Lieferanten verkauften oder gelieferten Bechern auszugeben und zu verkaufen.

3.13. Das Äußere der Ausrüstung jederzeit sauber zu halten und die mit der Ausrüstung gelieferten Reinigungsverfahren zu befolgen, deren Einzelheiten wir Ihnen auf Anfrage zusenden.

3.14. Bringen Sie kein Werbematerial oder andere Gegenstände aus anderen Quellen an der Außenseite der Ausrüstung an und verändern Sie keinen Aspekt der Marke, Logos, Grafiken oder Marken der Ausrüstung und/oder der Produkte.

3.15. Die Ausrüstung jederzeit in gutem Zustand, in gutem Betriebszustand und in funktionsfähigem Zustand zu warten, ordnungsgemäß zu betreiben und zu warten, streng in Übereinstimmung mit den mit der Ausrüstung gelieferten Verfahren, deren Einzelheiten wir Ihnen zusenden, wenn Sie uns darum bitten .

3.16. Die Ausrüstung in seinem ausschließlichen Besitz, seiner Obhut oder Kontrolle zu halten und niemandem außer dem Lieferanten, seinen Auftragnehmern oder Mitarbeitern zu erlauben, die Ausrüstung zu manipulieren oder vom Standort zu entfernen.

3.17. Die Ausrüstung ausschließlich zum Zweck des Einfrierens oder Ausgebens der Produkte zu verwenden.

3.18. Verwenden Sie die Ausrüstung oder Produkte ausschließlich in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und für keinen anderen Zweck.

3.19. Angemessener Verschleiß wird verhindert, um sicherzustellen, dass die Ausrüstung frei von Schmutz, RDP oder anderen Fremdmaterialien an den Lieferanten zurückgegeben wird.

3.20. Wenn der Kunde gegen eine der Bedingungen 3.15, 3.16, 3.17, 3.18, 3.19 verstößt, kann der Lieferant die Arbeiten durchführen lassen, die vernünftigerweise erforderlich sind, um die Ausrüstung wieder in einen guten Reparatur- und Zustand zu versetzen. Der Auftraggeber stellt den Lieferanten von allen Kosten und Aufwendungen frei, die dem Lieferanten im Zusammenhang mit diesen Arbeiten entstanden sind oder entstehen werden, und zahlt dem Lieferanten auf Anfrage alle Kosten.

3.21. Dieser Lieferant hat das ausschließliche Recht, Inhalte, Werbung oder Verkaufsförderung, die auf einem mit der Ausrüstung verbundenen oder damit verbundenen Videobildschirm oder Display angezeigt werden, ohne Entschädigung an Sie zu veröffentlichen, zu übertragen, anzuzeigen, zu verteilen, auszuwählen und oder zu ändern.

4. Die Ausrüstung

4.1. Wenn die Ausrüstung zu irgendeinem Zeitpunkt vom Lieferanten ersetzt oder ersetzt wird, erfolgt dies durch Ausrüstung vergleichbarer Art, Qualität und Qualität; und

4.1.1. alle Ersatzgeräte gehen in das Eigentum des Eigentümers über und gelten für die Zwecke dieser Vereinbarung als Geräte; und

4.1.2. Der Kunde wird alle notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass das Ersatzgerät Eigentum des Eigentümers wird.

4.2. Wenn die Ausrüstung für einen festen Leihzeitraum „kostenlos geliehen“ geliefert wird, muss der Kunde (sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart und von einem Direktor des Lieferanten unterzeichnet) vom Lieferanten eine Mindestanzahl von Produkteinheiten und Bechern pro Gefrierschrank bezahlen pro Jahr für jedes Jahr der Leihfrist.

4.2.1. Der Mindestkauf von Produkten ist die Anzahl von Produkten, die erforderlich ist, um 20.000 Produkteinheiten pro Gefrierschrank und Jahr für jedes Jahr der festen Leihfrist herzustellen; und

4.2.2. Der Mindestkauf von Bechern ist die Anzahl von Bechern, die erforderlich ist, um das RDP-Volumen zu verkaufen, das durch den Mindestkauf von Produkten pro Gefrierschrank pro Jahr für jedes Jahr der festen Leihfrist produziert wird.

4.2.3. Käufe unter den in den Bedingungen 4.2.1 und 4.2.2 oben genannten Beträgen erlauben, verpflichten den Lieferanten jedoch nicht (nach eigenem Ermessen auf vierteljährlicher Basis), den Vertrag gemäß Ziffer 11.1 zu kündigen und gegebenenfalls zu zahlen entsprechende Schäden. Anspruch auf den vollen Betrag, der diesem Vertrag zusteht.

5. Lebensmittelgefährdung

5.1. Als Lebensmittelgefährdung wird ein Vorfall oder potenzieller Notfall bezeichnet, bei dem der Kunde glaubt, dass ein Produkt oder RDP gefährlich sein könnte oder zurückgerufen werden sollte.

5.2. Im Falle eines Lebensmittelrisikos sendet der Kunde innerhalb von 15 Minuten nach Benachrichtigung über ein potenzielles Lebensmittelrisiko eine E-Mail an foodhazardrisk@frozenbrothers.com, und in dieser E-Mail muss der Kunde dem Lieferanten alle Informationen zur Verfügung stellen, die ihm vernünftigerweise zur Verfügung stehen in Bezug auf das Produkt oder RDP.

5.3. Der Kunde wird keinen Rückruf des Produkts veranlassen, ohne den Lieferanten zu benachrichtigen.

5.4. Der Lieferant kann angemessen handeln (ist aber nicht dazu verpflichtet), einen Produktrückruf gemäß seinem internen Produktrückrufverfahren zu übernehmen und zu verwalten.

6. Lieferung und Lieferung

6.1. Alle vom Lieferanten angegebenen Termine für die Lieferung oder Lieferung der Produkte, Ausrüstungen und Dienstleistungen dienen nur zu Schätzungszwecken, und der Zeitpunkt der Lieferung oder Lieferung darf nicht durch Benachrichtigung zustande kommen.

6.2. Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen haftet der Lieferant nicht für direkte, indirekte oder Folgeschäden (alle drei Begriffe beinhalten, ohne darauf beschränkt zu sein, entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Firmenwertverlust und ähnliche Verluste), Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, die direkt oder indirekt durch eine Verzögerung bei der Lieferung oder Lieferung der Produkte, Ausrüstungen und Dienstleistungen verursacht werden (selbst wenn sie durch Fahrlässigkeit des Lieferanten verursacht wurden), noch berechtigt eine Verzögerung den Kunden, diesen Vertrag zu kündigen oder aufzulösen, es sei denn, eine solche Verzögerung einhundertachtzig (180) Tage überschreitet.

6.3. Jegliche Haftung des Lieferanten für die Nichtlieferung der Produkte und/oder Tassen beschränkt sich auf den Ersatz der Produkte und/oder Tassen innerhalb einer angemessenen Frist oder die Ausstellung einer Rückerstattung oder Gutschrift zum anteiligen Vertragssatz für jede Rechnung für diese Produkte und oder Tassen.

6.4. Der Kunde stimmt zu, dass die Durchsetzung von Rechten gegen den Lieferanten in Bezug auf die Verletzung der Bedingungen oder Gewährleistungen dieser Vereinbarung durch direkte Klagen gegen den Lieferanten geltend gemacht werden muss und dass dies nicht zu einer Aufrechnung oder Forderung oder Gegenforderung führt gegen den Besitzer des Gerätes.

6.5. Der Kunde stimmt zu, dass die Durchsetzung aller Rechte gegen Untervertriebshändler in Bezug auf die Verletzung der Bedingungen oder Gewährleistungen dieser Vereinbarung durch direkte Klage gegen Untervertriebshändler geltend gemacht werden muss und sie kein Recht auf Aufrechnung gewähren oder Ansprüche oder Widerklagen gegen den Lieferanten geltend machen.

7. Risiko/Titel

7.1. Die Produkte und Tassen gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf Gefahr des Kunden.

7.2. Das Eigentum an den Produkten und Bechern geht nicht auf den Kunden über, bis der Lieferant alle ihm in Bezug auf die Produkte und Becher geschuldeten Beträge sowie alle anderen Beträge, die dem Lieferanten aus welchem Grund auch immer geschuldet sind, bezahlt hat. vom Kunden bereitgestellt werden.

7.3. Bis das Eigentum an den Produkten und Bechern auf den Kunden übergegangen ist, muss der Kunde die Produkte und Becher treuhänderisch als Verwahrer des Lieferanten aufbewahren; und

7.4. die Produkte und Becher (kostenlos für den Lieferanten) getrennt von allen anderen Produkten des Kunden oder eines Dritten so zu lagern, dass sie leicht als Eigentum des Lieferanten erkennbar bleiben; und

7.5. Identifizierungszeichen oder Verpackungen auf oder in Verbindung mit den Produkten und/oder den Bechern zerstören, unkenntlich machen oder unkenntlich machen; und

7.6. die Produkte und Becher in gutem Zustand zu halten und im Namen des Lieferanten gegen alle Risiken zum vollen Preis zur angemessenen Zufriedenheit des Lieferanten zu versichern; und

7.7. den Erlös aus der in Absatz 7.6 genannten Versicherung beim Lieferanten verwahren und ihn nicht mit anderem Geld mischen, noch den Erlös auf ein Bankkonto mit Überziehungskredit einzahlen.

7.8. Der Kunde darf die Produkte und die Tassen vor dem Eigentumsübergang nur unter den folgenden Bedingungen weiterverkaufen:

7.9. jeder Verkauf erfolgt im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Kunden zum vollen Marktwert; und

7.10. ein solcher Verkauf ist ein Verkauf des Eigentums des Lieferanten im Namen des Kunden, und der Kunde handelt bei diesem Verkauf als Auftraggeber.

7.11. Das Recht des Kunden, die Produkte und/oder die Cups zu besitzen, endet sofort, wenn:

7.12. der Kunde Insolvenz anmeldet oder eine Vereinbarung oder Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft oder anderweitig von einer vorläufig geltenden gesetzlichen Bestimmung Gebrauch macht, um zahlungsunfähige Schuldner zu entlasten, oder (als juristische Person) eine Gläubigerversammlung (formell oder informell) abhält oder in Liquidation geht (freiwillig oder obligatorisch), außer in einer solventen freiwilligen Liquidation zum alleinigen Zweck des Wiederaufbaus oder Zusammenschlusses, oder einen Konkursverwalter und/oder Manager, Konkursverwalter oder Verwalter für sein Unternehmen oder einen Teil davon bestellt hat, unabhängig davon, ob Dokumente bei Gericht eingereicht wurden die Ernennung eines Verwalters des Kunden oder die Absichtserklärung zur Ernennung eines Verwalters vom Kunden oder seinen Direktoren oder einem berechtigten Inhaber von Floating Charges (wie in Abschnitt 14 von Anhang B1 des Insolvenzgesetzes von 1986 definiert) erfolgt, oder Bei einem Gericht wird ein Beschluss gefasst oder ein Antrag auf Auflösung des Mandanten oder auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Bezug auf den Mandanten gestellt, oder initi Verfahren über die Zahlungsunfähigkeit oder mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kunden; oder ob ein Verfahren in Bezug auf die Insolvenz oder potenzielle Insolvenz des Kunden eingeleitet wird; oder ob ein Verfahren in Bezug auf die Insolvenz oder potenzielle Insolvenz des Kunden eingeleitet wird; oder

7.13. der Kunde erleidet oder erlaubt eine Zwangsvollstreckung, ob rechtmäßig oder billig, die auf sein/ihr Eigentum erhoben oder gegen ihn/sie erwirkt wird, oder es versäumt, eine seiner/ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Lieferanten nach und zu erfüllen der Kunde oder nicht in der Lage ist, seine Schulden im Sinne von Abschnitt 123 des Insolvenzgesetzes von 1986 zu bezahlen, oder der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt; oder

7.14. der Kunde die Produkte und/oder die Cups belastet oder in irgendeiner Weise Gebühren dafür erhebt.

7.15. Der Lieferant ist berechtigt, die Zahlung für die Produkte und/oder die Becher zurückzufordern, selbst wenn das Eigentum an den Produkten und/oder den Bechern nicht vom Lieferanten übergegangen ist.

7.16. Der Kunde gewährt dem Lieferanten, seinen Auftragnehmern und Mitarbeitern und/oder seinen Unterhändlern jederzeit eine unwiderrufliche Erlaubnis, alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen die Produkte und/oder die Becher gelagert werden oder gelagert werden können, um sie zu inspizieren oder, wenn das Eigentumsrecht des Kunden erloschen ist, um es zurückzufordern.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Sofern vom Lieferanten nicht anders vereinbart, entspricht der Preis für die Produkte und Becher dem Preis, der in der Preisliste des Lieferanten angegeben ist, die am Tag der Lieferung oder Lieferung gilt.

8.2. Die Preise für die Produkte und die Becher verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und aller Kosten oder Abgaben im Zusammenhang mit dem Laden, Entladen, Transport und der Versicherung, alle Beträge, die der Kunde zusätzlich zur Zahlung für die Produkte und die Becher zahlt.

8.3. Die Zahlung des Preises für die Produkte und Tassen ist zum Zeitpunkt der Bestellung fällig, sofern vom Lieferanten nichts anderes vereinbart wurde.

8.4. Wenn der Kunde und der Lieferant einen Kreditkontovertrag abgeschlossen haben, ist eine wesentliche Bedingung dieses Vertrages, dass der Lieferant alle Zahlungen zu ihren Fälligkeitsterminen ohne vorherige Ankündigung erhält.

8.5. Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn der Lieferant die verfügbaren Mittel erhalten hat.

8.6. Alle Zahlungen, die dem Lieferanten im Rahmen dieser Vereinbarung zustehen, werden ungeachtet anderer Bestimmungen sofort nach Beendigung dieser Vereinbarung fällig und zahlbar.

8.7. Der Kunde wird alle im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Zahlungen ohne Abzüge leisten, sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung, Rabatt, Rabatt oder anderweitig, es sei denn, der Kunde hat einen gültigen Gerichtsbeschluss, der verlangt, dass ein Betrag in Höhe einer solchen Einbehaltung durch den Lieferanten gezahlt werden muss der Kunde.

8.8. Wenn das Datum für die Zahlung eines Betrags im Rahmen dieser Vereinbarung kein Geschäftstag ist, erfolgt die Zahlung am folgenden Geschäftstag. Wenn es im Monat kein entsprechendes Datum gibt, wird die Zahlung am letzten Geschäftstag vor diesem Datum eingezogen.

8.9. Wenn der Kunde dem Lieferanten einen gemäß diesem Vertrag fälligen Betrag nicht zahlt, behält sich der Lieferant das Recht vor, Zinsen, Gebühren und angemessene Inkassokosten gemäß dem Gesetz über Zahlungsverzug zu erheben. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf alle Beträge, die zu dem in der Rate angegebenen Datum unbezahlt bleiben. 8.8 oben, unbeschadet anderer Rechte, die der Verkäufer möglicherweise gegenüber dem Kunden hat, und mindestens 25 £ für jeden von der Bank des Käufers unbezahlten Scheck und mindestens 25 £ für jeden Scheck zu berechnen, der mit dem Vermerk „Bitte Vertreten".

8.10. Wenn der Kunde einen Betrag im Rahmen dieser Vereinbarung bei Fälligkeit nicht zahlt oder der Lieferant diese Vereinbarung durchsetzt, zahlt der Kunde auch alle angemessenen Kosten, die bei der Durchsetzung und Aufrechterhaltung dieser Vereinbarung anfallen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verwaltungsgebühren, Kosten für die Beitreibung der Ausrüstung (falls zutreffend) und alle Rechtskosten auf voller Gebührenbasis.

9. Reklamationen, Rückgaben, Stornierungen und Rückerstattungen – Produkte und Tassen

9.1. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der Produkte und/oder Becher während des Transports, es sei denn, die Produkte und/oder Becher werden unverzüglich nach Erhalt untersucht; und

9.2. Der Kunde wird den Lieferanten innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt der Sendung über jegliche Ansprüche wegen Minderlieferung oder Beschädigung der Produkte und/oder Tassen informieren; und das relevante Lieferdokument mit Angaben zu offensichtlichen Verlusten oder Schäden versehen ist.

9.3. Sie haben Anspruch auf eine Rückerstattung, einen Ersatz oder eine Gutschrift für Produkte oder Becher, die beschädigt, undicht oder falsch geliefert wurden. Jeder Artikel, den Sie falsch bestellt oder Ihre Meinung geändert haben, kann für eine Rückgabe und einen Ersatz in Frage kommen, Sie können für die Rücksendekosten haftbar gemacht werden, und wenn Sie genehmigt werden, kann Ihnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Artikelwerts oder 25 £ (je nachdem, was es ist) entstehen ist kleiner) gelten .

9.4. Bevor Sie eine Rückgabe, einen Ersatz, eine Rückerstattung oder einen Gutschein anfordern, wenden Sie sich bitte an einen Kundendienstmitarbeiter, der Ihre Bedenken untersucht und Ihnen mitteilt, ob Ihr Produkt oder Ihre Tassen zurückgegeben, ersetzt, erstattet oder ein Gutschein ausgestellt werden kann, und wir werden Ihnen, falls genehmigt, zur Verfügung stellen mit einer Returns Authorization Number (RTN) und Anweisungen zum weiteren Vorgehen. Wenn der gekaufte Artikel nicht zurückgegeben werden kann, werden Sie von einem Kundendienstmitarbeiter benachrichtigt.

9.5. Sobald ein Artikel zurückgesendet wurde, werden wir Ihre Produkte oder Tassen untersuchen und alle behaupteten Mängel oder Fehler untersuchen und gegebenenfalls eine Rückerstattung, einen Ersatz oder eine Gutschrift bearbeiten. Wenn wir bei der Überprüfung Ihrer zurückgegebenen Produkte oder Becher nicht der Meinung sind, dass eine Rückerstattung, ein Ersatz oder eine Gutschrift zutrifft, wird Ihr Anspruch abgelehnt und Sie können für die Kosten der Rücksendung haftbar gemacht werden.

9.6. Ersatz, Rückerstattungen oder Gutschriften werden erst ausgestellt, wenn Ihre Rücksendung und unsere Inspektion der Produkte oder Tassen abgeschlossen sind.

9.7. Rückerstattungen erfolgen mit der Zahlungsmethode, die für den Kauf verwendet wurde.

9.8. Gutschriften oder Ersatz werden auf das Konto ausgestellt, das zum Kauf der Produkte oder Cups verwendet wurde.

9.9. Gegebenenfalls werden Ersatzlieferungen, Rückerstattungen oder Gutschriften abzüglich der Rücksende- und Bearbeitungsgebühren vorgenommen.

9.10. Wir sind bestrebt, Ersatzlieferungen, Rückerstattungen und Gutschriften innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eingang der Rücksendung bei uns zu bearbeiten.

9.11. Ihre Rückerstattung oder Gutschrift wird in derselben Währung wie die Zahlung für die Artikel ausgestellt. Es kann weitere zehn (10) Werktage dauern, nachdem Ihre Rückerstattung beantragt wurde, bis sie Ihrem Konto gutgeschrieben wird.

9.12. Der Lieferant akzeptiert keine Rücksendungen der folgenden Artikel:

9.12.1. Jeder Artikel ohne eine genehmigte Rücksendenummer (RTN), die von einem Kundendienstmitarbeiter ausgestellt wurde.

9.12.2. Alle Artikel, die geöffnet oder verwendet oder beschädigt oder unleserlich sind. 

9.12.3. Jeder Artikel, der sich nicht in der unbenutzten, ungeöffneten Originalverpackung befindet.

9.12.4. Jeder Artikel, für den keine eindeutige Zahlung eingegangen ist.

9.13. Wenn Sie aus irgendeinem Grund mit dem Erhalt Ihrer Produkte oder Tassen nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht, Ihre Bestellung zu stornieren und zurückzugeben. Frozen Brothers Ltd bietet Stornierung und Rückgabe innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Sendung an.

10. Haftungsbeschränkung

10.1. Die folgenden Bestimmungen legen die gesamte finanzielle Haftung des Lieferanten (einschließlich jeglicher Haftung für die Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter oder Auftragnehmer) dar, die dem Kunden für einen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stehen; und

10.2. jede Zusicherung, Zusicherung oder unerlaubte Handlung oder Fahrlässigkeit, einschließlich jeglicher Fahrlässigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben.

10.3. Alle Gewährleistungen, Bedingungen und sonstigen Bedingungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind (mit Ausnahme der im Abschnitt 12 des Sale of Products Act 1979 enthaltenen) sind, soweit gesetzlich zulässig, von dieser Vereinbarung ausgeschlossen.

10.4. Nichts in diesen Geschäftsbedingungen schließt die Haftung des Lieferanten für Tod oder Körperverletzung aus oder beschränkt sie, die durch Fahrlässigkeit oder betrügerische Falschdarstellung des Lieferanten verursacht wurden.

10.5. Vorbehaltlich der Klauseln 10.3 und 10.4 ist die Gesamthaftung des Lieferanten aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), Falschdarstellung, Rückerstattung oder anderweitig, die sich aus der Erfüllung oder beabsichtigten Erfüllung dieser Vereinbarung ergibt, auf 3.000.000 £ in Bezug auf begrenzt alle Vorfälle oder Serien von Vorfällen, die in einem Zeitraum von 12 Monaten zusammenhängen oder nicht zusammenhängen; und der Lieferant haftet gegenüber dem Kunden nicht für reine wirtschaftliche Verluste, entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Erschöpfung des Firmenwerts oder anderweitig, in keinem Fall direkt, indirekte oder Folgeschäden oder Ansprüche auf Folgeschäden jeglicher Art (wie auch immer verursacht), die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben.

11. Laufzeit und Beendigung des Vertrages

11.1. Der Lieferant kann den Kunden nach eigenem Ermessen und aus beliebigem Grund sieben (7) Tage im Voraus auffordern, diese Vereinbarung jederzeit zu kündigen.

11.2. Der Lieferant kann dem Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:

11.3. der Kunde einen schwerwiegenden Verstoß gegen eine der Bedingungen dieser Vereinbarung begeht und dieser Verstoß (falls er behoben werden kann) nicht innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen behoben wird, nachdem der Lieferant benachrichtigt wurde, dass er behoben werden muss; oder

11.4. es wird ein Beschluss erlassen oder eine Entscheidung getroffen, den Kunden zu liquidieren, oder es wird ein Beschluss erlassen, einen Verwalter zu ernennen, um die Angelegenheiten, Angelegenheiten und das Eigentum des Kunden zu verwalten, oder ein solcher Verwalter wird ernannt oder Dokumente werden beim Gericht für die hinterlegt Die Ernennung eines Treuhänders oder die Absichtserklärung zur Ernennung eines Treuhänders erfolgt durch den Kunden oder seine Direktoren oder durch einen berechtigten Inhaber von Floating Charges (wie in Paragraph 14 von Anhang B1 des Insolvenzgesetzes von 1986 definiert), unabhängig davon, ob es sich um einen Treuhänder oder Manager handelt ein Treuhänder in Bezug auf alle oder einen Teil des Vermögens oder Geschäfts des Kunden bestellt wird oder Umstände eintreten, die das Gericht oder einen Gläubiger berechtigen, einen Treuhänder oder Manager oder Treuhänder zu ernennen, oder die dem Gericht das Recht geben, den Kunden zu liquidieren oder Konkurs anzumelden ergreift oder erleidet ähnliche oder analoge Maßnahmen als Folge einer Schuld, oder ein Vergleich oder Vergleich wurde vom Kunden mit seinen Gläubigern oder einem Antrag an ein Gericht zum Schutz gegen seine Schuld vorgenommen Editoren erfolgt durch den Kunden; oder ob der Kunde aufgrund einer Schuld ähnliche oder analoge Maßnahmen ergreift oder erleidet, oder ob der Kunde einen Vergleich oder Vergleich mit seinen Gläubigern abgeschlossen hat oder ob der Kunde bei einem Gericht einen Antrag auf Schutz gegen seine Gläubiger gestellt hat; oder ob der Kunde aufgrund einer Schuld ähnliche oder analoge Maßnahmen ergreift oder erleidet, oder ob der Kunde einen Vergleich oder Vergleich mit seinen Gläubigern abgeschlossen hat oder ob der Kunde bei einem Gericht einen Antrag auf Schutz gegen seine Gläubiger gestellt hat; oder

11.5. es gibt einen Kontrollwechsel über den Kunden (wie in Abschnitt 574 des Capital Allowances Act 2001 definiert); oder

11.6. der Kunde stellt die Führung seines gesamten oder eines wesentlichen Teils seines Geschäfts ein oder droht damit, es einzustellen oder überträgt sein gesamtes oder einen wesentlichen Teil seines Geschäfts auf einen Dritten; oder alle oder einen wesentlichen Teil seines Geschäfts an einen Dritten übertragen; oder

11.7. der Kunde beansprucht, seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen.

11.8. Bei einer solchen Kündigung zahlt der Kunde dem Lieferanten unverzüglich alle rückständigen Beträge, die dann als Zahlung fällig sind, und andere Beträge, die am Tag der Kündigung fällig und unbezahlt sind, zusammen mit allen darauf zu zahlenden Zinsen. bezahlt gemäß Klausel 8.9 oben; und alle anderen Beträge, die dem Lieferanten fällig sind oder fällig werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beträge, die gemäß den Bedingungen 3.20 und/oder Bedingung 7.15 oben fällig sind.

12. Auftrag

12.1. Der Kunde darf diese Vereinbarung weder ganz noch teilweise abtreten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem Direktor des Lieferanten unterzeichnet, und wenn eine solche Vereinbarung getroffen wird, endet diese Vereinbarung nicht in dem Umfang, für den der Kunde haftbar bleibt der Lieferant für die Ausrüstung ist und die jederzeit Eigentum des Eigentümers bleibt. Der Lieferant kann jedoch sein eigenes Interesse an dieser Vereinbarung übertragen und den Kunden davon in Kenntnis setzen. In diesem Fall wird diese Vereinbarung wie zuvor bestehen bleiben, mit der Ausnahme, dass der Zessionar danach die Vorteile und Pflichten des Lieferanten aus dieser Vereinbarung übernimmt. nimmt. Vereinbarung.

13. Haftungsausschluss

13.1. Der Kunde entschädigt den Lieferanten für die Installationskosten, die Kosten für den Ausbau, die Renovierung und alle anderen vorhersehbaren Kosten im Zusammenhang mit der Ausrüstung, falls eine der Parteien diesen Vertrag aus irgendeinem Grund kündigt.

13.2. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Rechtskosten (einschließlich Drittkosten) frei, die sich aus einer Klage im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben.

14. Übermacht

14.1. Der Lieferant haftet nicht für Verstöße gegen diese Vereinbarung, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Naturkatastrophen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Krieg, Unordnung, Überschwemmung, Pandemie, Arbeitskampf (unabhängig davon, ob Mitarbeiter des Lieferanten), wiederum von außergewöhnlicher Schwere oder Handlungen der lokalen oder zentralen Regierung oder anderer Behörden.

15. Mitteilungen und Änderungen

15.1. Wir stellen unsere Produkte, Ausrüstungen und Dienstleistungen laufend zur Verfügung und können nicht vorhersehen, was sich in Zukunft ändern könnte. Dies bedeutet, dass wir möglicherweise Änderungen an den Bedingungen dieser Vereinbarung vornehmen müssen.

15.2. Unsere Produkte, Geräte und Dienstleistungen können nach unserem alleinigen Ermessen geändert, modifiziert, verbessert, entfernt, eingestellt oder ergänzt werden.

15.3. Das Warenzeichen, Logos, Grafiken oder Branding der Geräte und/oder Produkte können nach unserem alleinigen Ermessen geändert, modifiziert, verbessert, entfernt, eingestellt oder ergänzt werden.

15.4. Die Art und Weise, wie wir unsere Produkte, Geräte und Dienstleistungen bereitstellen, kann nach unserem alleinigen Ermessen geändert, modifiziert, verbessert, entfernt, eingestellt oder ergänzt werden.

15.5. Der Preis, zu dem wir unsere Produkte, Ausrüstung und Dienstleistungen bereitstellen, kann nach unserem alleinigen Ermessen geändert, modifiziert oder ergänzt werden.

15.6. Sofern wir nicht aus triftigen gesetzlichen oder behördlichen Gründen verpflichtet sind, Änderungen oder Ergänzungen unverzüglich vorzunehmen, werden wir versuchen, Sie so schnell wie möglich zu benachrichtigen.

15.7. Alle Dokumente oder Mitteilungen, die der Lieferant im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung übermittelt, werden gültig bereitgestellt, wenn sie an die E-Mail-Adresse oder eine andere E-Mail-Adresse gesendet werden, die der Kunde dem Lieferanten von Zeit zu Zeit mitteilen kann, oder, falls zutreffend, auf Ihrer Auftragsbestätigung oder Rechnung angegeben sind , Lieferschein oder Monatsrechnung.

15.8. Dieses Dokument bzw. diese Mitteilung gilt dem Kunden an dem Geschäftstag als zugegangen, der auf den Tag folgt, an dem die E-Mail, die Auftragsbestätigung, die Rechnung, der Lieferschein oder die Monatsrechnung versandt wurden

15.9. Sie müssen uns genaue, wahrheitsgemäße und korrekte Kontakt- und Kontoinformationen zur Verfügung stellen. Sie sollten diese Informationen auf dem neuesten Stand halten und Ihre E-Mails regelmäßig abrufen. Wir werden Mitteilungen, die an Ihre E-Mail-Adresse gesendet werden, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, als wirksam behandeln, auch wenn Sie nicht auf Ihr E-Mail-Konto zugreifen können oder Ihr E-Mail-Konto getrennt ist.

15.10. Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie uns alle gemäß dieser Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen unter 0208 578 5785 oder einer anderen Nummer, die wir Ihnen zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit mitteilen, zukommen lassen. Sie können uns auch eine E-Mail an customerservices@frozenbrothers.com senden .

15.11. Eine auf diese Weise erteilte Mitteilung wird erst wirksam, wenn wir mit Ihnen sprechen und Ihr Konto verifizieren (nach der Verifizierung wird die Mitteilung ab dem Datum der ursprünglichen Mitteilung wirksam).

16. Allgemein

16.1. Alle Rechte oder Rechtsbehelfe des Lieferanten im Rahmen dieser Vereinbarung gelten unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsbehelfe des Lieferanten, unabhängig davon, ob sie unter dieser Vereinbarung stehen oder nicht.

16.2. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem Gericht, Schiedsgericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde ganz oder teilweise für rechtswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen befunden wird, ist diese Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unangemessenheit gegeben gelten als trennbar und die verbleibenden Bestimmungen dieser Vereinbarung und der Rest dieser Bestimmung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

16.3. Das Versäumnis oder die Verzögerung des Lieferanten bei der Durchsetzung oder teilweisen Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung darf nicht als Verzicht auf Rechte aus dieser Vereinbarung ausgelegt werden.

16.4. Ein Verzicht des Lieferanten auf eine Verletzung oder Nichterfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch den Kunden gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung und berührt in keiner Weise die anderen Bedingungen dieser Vereinbarung.

16.5. Es ist nicht die Absicht der Parteien dieser Vereinbarung, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 von einer Person durchsetzbar ist, die keine Partei dieser Vereinbarung ist.

16.6. Die Entstehung, Existenz, Konstruktion, Leistung, Gültigkeit und alle Aspekte dieser Vereinbarung unterliegen englischem Recht und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.

16.7. Diese Vereinbarung, alle Dokumente, auf die hier verwiesen wird (einschließlich aller vom Lieferanten veröffentlichten Preislisten) und alle zwischen dem Lieferanten und dem Kunden abgeschlossenen Kreditkontovereinbarungen (einschließlich aller Kreditkontobedingungen) stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf seinen Gegenstand.

16.8. Um seinen Service, seine Schulung und den Nachweis der Kommunikation mit dem Kunden zu verbessern und im Interesse der Sicherheit kann der Lieferant die mit ihm geführten Telefongespräche überwachen und/oder aufzeichnen.

16.9. Das Equality Act 2010 schützt Mitarbeiter vor Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und unangemessenem Verhalten, das auftritt, wenn sich eine Einzelperson oder eine Gruppe von Personen gegenüber einem Mitarbeiter oder einer Gruppe von Mitarbeitern unangemessen verhält und aggressives, missbräuchliches oder einschüchterndes Verhalten oder Sprache beinhalten kann; beleidigende, rassistische, sexistische, altersgerechte, herabsetzende oder erniedrigende Kommentare. Wir tolerieren keine Diskriminierung, Belästigung, Mobbing oder unangemessenes Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Auftragnehmern oder Mitarbeitern und behalten uns das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen, um einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten.

 

Ausstellungsdatum: 03.09.2021

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